ABSCHNITT 70
Offenbarung, gegeben durch Joseph Smith jr. am 12. November 1831 zu Hiram, Ohio. Das Bearbeiten und Veröffentlichen der Offenbarungen beanspruchte einen Großteil der Zeit der Ältesten, die damit beauftragt waren. In dieser Offenbarung wurden sechs dieser Ältesten als „Verwalter über die Offenbarungen und Gebote“ bezeichnet, und ihre Vergütung wurde als Teil des grundlegenden Verwalterschaftsgesetzes festgelegt.
1a Seht und hört, o ihr Bewohner Zions, und all ihr Leute meiner Kirche, die ihr in der Ferne seid, und hört das Wort des Herrn, das ich meinem Diener Joseph Smith, Jr. und auch meinem Diener Martin gebe Harris und auch meinem Diener Oliver Cowdery und auch meinem Diener John Whitmer und auch meinem Diener Sidney Rigdon und auch meinem Diener William W. Phelps als Gebot an sie, denn ich gebe ihnen a Gebot;
1b darum hört und hört, denn so spricht der Herr zu ihnen: Ich, der Herr, habe sie dazu bestimmt und ordiniert, Verwalter der Offenbarungen und Gebote zu sein, die ich ihnen gegeben habe und die ich ihnen später geben werde;
1c und einen Bericht über diese Haushalterschaft werde ich von ihnen am Tag des Gerichts verlangen; darum habe ich ihnen bestimmt, und das ist ihre Aufgabe in der Kirche Gottes, sie und ihre Angelegenheiten zu verwalten; ja, die Vorteile davon.
2a Darum gebe ich ihnen ein Gebot, dass sie diese Dinge weder der Kirche noch der Welt geben sollen;
2b dennoch, soweit sie mehr erhalten, als für ihre Bedürfnisse und ihre Bedürfnisse nötig ist, soll es in mein Vorratshaus gegeben werden, und die Wohltaten sollen den Bewohnern Zions und ihren Geschlechtern geweiht werden, insofern sie Erben werden gemäß dem Gesetze des Königreichs.
3a Siehe, das ist es, was der Herr von jedem Mann in seiner Treuhandschaft verlangt, so wie ich, der Herr, es jedem Menschen bestimmt habe oder später ernennen werde.
3b Und siehe, niemand ist von diesem Gesetz ausgenommen, der zur Kirche des lebendigen Gottes gehört; ja, weder der Bischof noch der Bevollmächtigte, der das Vorratshaus des Herrn bewahrt; auch nicht derjenige, der mit einer Treuhänderschaft über weltliche Dinge betraut ist;
3c wer dazu bestimmt ist, geistliche Dinge zu verwalten, der ist seines Lohnes würdig, ebenso wie diejenigen, die zu einer Treuhänderschaft ernannt sind, um zeitliche Dinge zu verwalten; ja, noch reichlicher, welche Fülle sich für sie durch die Manifestationen des Geistes vervielfacht;
3d Dennoch sollt ihr in euren zeitlichen Dingen gleich sein, und dies nicht widerwillig, sonst wird die Fülle der Manifestationen des Geistes vorenthalten.
4a Nun gebe ich dieses Gebot meinen Dienern zu ihrem Nutzen, während sie bleiben, zur Kundgebung meiner Segnungen auf ihrem Haupt und zur Belohnung ihres Eifers und zu ihrer Sicherheit für Nahrung und Kleidung, für ein Erbe;
4b für Häuser und Ländereien, unter welchen Umständen ich, der Herr, sie einsetzen werde; und wohin auch immer ich, der Herr, sie senden werde, denn sie sind in vielem treu gewesen und haben gut daran getan, dass sie nicht gesündigt haben.
4c Siehe, ich, der Herr, bin barmherzig und werde sie segnen, und sie werden in die Freude dieser Dinge eingehen. Sogar so. Amen.
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